Leitfäden · Grundstücksleitfaden
Planungsgenehmigung, Parzellierungs- und Baugenehmigung in Nordzypern
Stand 22. Oktober 2026 behandelt Nordzypern dies als getrennte Stufen: Ein imar planı legt fest, was wo gebaut werden darf; die Planlama Onayı des Şehir Planlama Dairesi genehmigt ein konkretes Vorhaben; eine Genehmigung nach Cap. 96 der zuständigen Behörde erlaubt die Parzellierung oder den Bau; und das Grundbuchamt registriert das Ergebnis. Dass ein Grundstück „imara açık“ ist, bedeutet nicht, dass irgendeine Parzellierung oder Bebauung genehmigt wäre.
Stand 22. Oktober 2026 · Veröffentlicht vom Northea-Desk · Rechtliche Prüfung: von einem bei der KKTC-Anwaltskammer eingetragenen Anwalt geprüft

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Sind Flächennutzung, Planungsgenehmigung, Parzellierungsgenehmigung und Baugenehmigung dasselbe?
Nein. Es sind getrennte Ebenen, über die verschiedene Stellen nach verschiedenen Gesetzen entscheiden und die jeweils für sich geprüft werden:
- Planabdeckung (imar planı): ob ein İmar Planı, Çevre Planı, Plan für ein Vorranggebiet oder ein Erlass (emirname) das Grundstück erfasst und was er dort erlaubt.
- Planlama Onayı: die Genehmigung eines konkreten Vorhabens (Bau, Nutzungsänderung, Parzellierung, Straße, Abriss) anhand dieses Plans.
- Parzellierungsgenehmigung (parselasyon izni): die Genehmigung nach Cap. 96, Land in einzelne Parzellen zu teilen.
- Baugenehmigung (inşaat izni): die Genehmigung nach Cap. 96 zum Bauen.
- Fertigstellung und Eintragung: die Abnahmebescheinigung für die fertiggestellten Arbeiten und die Eintragung im Grundbuchamt.
Manchmal ist von „planlama izni“ die Rede; der Rechtsbegriff lautet Planlama Onayı. Zum Ablauf der Parzellierung selbst siehe Grundstücksteilung in Nordzypern.
Was legt ein imar planı fest, und wer genehmigt ihn?
Planungsbehörde ist das Şehir Planlama Dairesi (Gesetz 55/1989 Art. 2); es erstellt die İmar Planları (Art. 7(1)). Ein Plan kann Grenzabstände, Grundstücksausnutzung, Mindestparzellengröße, Höhe und Geschosszahl festlegen (Art. 8(3)(A)); diese Regeln unterscheiden sich daher von Plan zu Plan.
- Genehmigung: Der nationale Raumordnungsplan wird vom Ministerrat genehmigt, andere Pläne vom Birleşik Kurul (Art. 2). Nach Art. 15(1) besteht der Birleşik Kurul aus Vertretern der Gemeinde oder Gemeinden und des Kaymakamlık des Bezirks; die Planungsbehörde ist ebenfalls vertreten.
- Verfahren: eine Frist für Öffentlichkeitsbeteiligung und Einsprüche (42 Tage nach dem Gesetz in der gelesenen Fassung, Art. 14(3)), die Genehmigung, dann die Veröffentlichung im Amtsblatt und in mindestens zwei lokalen Tageszeitungen (Art. 14(5)(B)); in Kraft ab Veröffentlichung, sofern nichts anderes bestimmt ist (Art. 14(5)(F)).
- Erlasse: Wo kein Plan besteht, die Entwicklung aber schnell verläuft, kann per Erlass eine Vorplan-Grenze (Ön İmar Sınırı) gezogen werden (Art. 11(4)); die Planungsbehörde kann für bestimmte Vorhaben die Planungsgenehmigung durch eine allgemeine oder besondere Entwicklungsverfügung (General or Special Development Order) erteilen (Art. 19).
- Vorrang: Wo ein İmar Planı besteht, gelten seine Regeln unabhängig von anderen Gesetzen, einschließlich Cap. 96 und dem Gemeindegesetz (Art. 11(5)(A)).
- Außerhalb der Grenzen: keine Entwicklung außer landwirtschaftlichen Teilungen, es sei denn, ein Erlass erlaubt sie (Art. 11(5)(C)).
Am 22. Oktober 2026 führte die Stadtplanungsbehörde (Town Planning Department) unter den geltenden Plänen unter anderem den Plan Gazimağusa-Yeniboğaziçi-İskele, den Plan Başkent Lefkoşa, den Plan Girne-Çatalköy und weitere auf sowie Erlasse für Gebiete wie Girne, Karpaz und Tatlısu-Büyükkonuk. Prüfen Sie die aktuelle Liste für Ihre Parzelle; sie ändert sich.
Heißt „imara açık“, dass ich bauen oder parzellieren darf?
Nein. Die Planabdeckung sagt, was der Plan in einer Zone erlaubt; sie ist keine Genehmigung für Ihre Parzelle. Drei Artikel des Gesetzes 55/1989 regeln das Verhältnis:
- Art. 17(1): „Planlama Onayı alınmadan hiçbir taşınmaz mal geliştirilemez“ (kein unbewegliches Vermögen darf ohne Planungsgenehmigung entwickelt werden). Parzellierung ist Entwicklung (Art. 16(2)(E)).
- Art. 39: Für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz keine Planungsgenehmigung erhalten hat, wird keine Baugenehmigung erteilt.
- Art. 40: Wo es keine Pläne gibt oder Plangrenzen nicht gezogen wurden, gilt die Planungsgenehmigung nicht.
Ob eine Parzelle überhaupt eine Planlama Onayı braucht, hängt also zuerst davon ab, welcher Plan, welcher Erlass oder welches Schutzgebiet sie erfasst, und das ist eine Prüfung Parzelle für Parzelle. Auch wo keine Planungsgenehmigung erforderlich ist, können Genehmigungen nach Cap. 96 für Parzellierung und Bau (§ 3(1)) weiterhin gelten; bestätigen Sie dies bei der Behörde.
Wie funktioniert die Planlama Onayı?
- Wer sie erteilt: die Planungsbehörde (Art. 18). Bei Vorhaben mit Auswirkungen auf ein weites Gebiet werden die Gemeinden Lefkoşa, Gazimağusa und Girne sowie andere Gemeinden innerhalb eines Plangebiets angehört.
- Rechtsmittel: gegen Ablehnung oder Auflagen beim Minister oder beim Bürgermeister der Stadt (nur bei einem von beiden) innerhalb von 28 Tagen nach der Mitteilung (Art. 23).
- Geltungsdauer: Nach dem Gesetz in der gelesenen Fassung muss die Entwicklung innerhalb von drei Jahren oder einer kürzeren, von der Behörde festgesetzten Frist beginnen; ist sie begonnen, aber nicht abgeschlossen, ist innerhalb eines Monats eine Verlängerung zu beantragen (Art. 24). Ob dies geändert wurde, wurde nicht bestätigt.
- Entscheidungsfristen: Nach der Verordnung über die Planungsgenehmigung werden Anträge der Klasse „A“ innerhalb von 40 Arbeitstagen und der Klasse „B“ innerhalb von 65 entschieden, verlängerbar auf bis zu 130, wenn ein zusätzlicher Bewertungsbericht nötig ist (Verordnung Art. 22, 33). Das sind gesetzliche Höchstfristen, keine beobachteten Zeiten, und wir nennen keinen Zeitplan.
- Parzellierungsakten: Die Verordnung (Art. 4(g)) verlangt für Parzellierungsprojekte die Praxisbescheinigung der Architekten- oder der Bauingenieurkammer für das laufende Jahr.
Was sind Parzellierungsgenehmigung und Baugenehmigung?
Nach Cap. 96 (Fasıl 96) § 3(1) darf niemand ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde bauen oder Land in einzelne Parzellen teilen. Innerhalb der Gemeindegrenzen ist diese Behörde der Gemeinderat (§ 3(2)(a)); außerhalb davon wurde es anhand einer Primärquelle nicht bestätigt. Das Gemeindegesetz 51/1995 überträgt den Gemeinden die Aufgaben nach dem Planungsgesetz und Cap. 96 (§ 17(1)), verlangt die vorherige schriftliche Erlaubnis der Gemeinde, um Land in mehr als zwei Bauparzellen zu teilen (§ 97(2)), und erlaubt ihr, Gebühren für Baugenehmigung und Parzellierung zu erheben (§ 97). Die Gebührenhöhe wurde nicht bestätigt.
- Geltungsdauer der Genehmigung: ein Jahr ab Erteilung im gelesenen Text von Cap. 96 (§ 5); ob dies noch gilt, wurde nicht bestätigt.
- Auflagen: Eine Parzellierungsgenehmigung kann Straßen, Wasserversorgung, Strom, Stellplätze und eine Grünfläche verlangen, die auf 10 % der geteilten Fläche begrenzt ist (§ 9(1)(c)).
- Fertigstellung: Eine Abnahmebescheinigung wird ausgestellt, sobald die Behörde überzeugt ist, dass die genehmigten Arbeiten abgeschlossen sind (§ 10(2)); vorher darf niemand das Gebäude beziehen (§ 10(1)).
- Eintragung: Das Bezirks-Grundbuchamt trägt genehmigungspflichtige Arbeiten ohne diese Bescheinigung nicht ein, es sei denn, der Direktor verzichtet darauf (§ 16).
Welche Behörde und welches Dokument gehören zu welcher Stufe?
| Stufe | Behörde | Dokument | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Planabdeckung | Erstellt vom Şehir Planlama Dairesi; genehmigt vom Birleşik Kurul (nationaler Plan: Ministerrat) | Veröffentlichung des Plans oder der Änderung im Amtsblatt | Gesetz 55/1989 Art. 2, 7, 14, 15 |
| Zonierungsstatus einer Parzelle | Şehir Planlama Dairesi | Dokument, das den Zonierungsstatus der Immobilie zeigt (imar durumu) | Gesetz 38/2007 § 16 |
| Planlama Onayı | Şehir Planlama Dairesi | Bei der Behörde bestätigen | Gesetz 55/1989 Art. 16-18 |
| Parzellierungsgenehmigung | Gemeinderat innerhalb der Gemeindegrenzen; außerhalb bei der Behörde bestätigen | Genehmigung nach Cap. 96 (ruhsat); schriftliche Erlaubnis der Gemeinde | Cap. 96 § 3(1)(c), 3(2)(a); Gesetz 51/1995 § 97(2) |
| Baugenehmigung | Gemeinderat innerhalb der Gemeindegrenzen; außerhalb bei der Behörde bestätigen | Genehmigung nach Cap. 96 (ruhsat) | Cap. 96 § 3(1)(b), 3(2); Gesetz 55/1989 Art. 39 |
| Fertigstellung | Zuständige Behörde nach Cap. 96 | Abnahmebescheinigung (onay belgesi) | Cap. 96 § 10 |
| Eintragung neuer Parzellen | Tapu ve Kadastro Dairesi | Bei der Behörde bestätigen | Gesetz 45/2025 § 4(26); Cap. 96 § 16 |
Wie lese ich „imarlı“, „parsellenebilir“ oder „müstakil tapulu“ in einem Inserat?
Das sind Verkaufsbegriffe, keine Rechtskategorien. Fragen Sie, welches datierte Dokument hinter jedem steht:
| Aussage im Inserat | Was sie bedeuten kann | Dokument, das Sie verlangen sollten |
|---|---|---|
| „İmarlı“ / „imara açık“ | Das Land liegt in einer Zone eines Plans, der Bebauung erlaubt | Das Dokument des Planungsamts zum Zonierungsstatus dieser Parzelle mit Datum sowie der Amtsblatt-Nachweis des Plans |
| „Parsellenebilir“ | Jemand glaubt, das Land könne geteilt werden | Planlama Onayı und die Parzellierungsgenehmigung nach Cap. 96 mit Daten und Auflagen; ohne sie ist es eine Meinung |
| „Müstakil tapulu“ | Das Grundstück hat eine eigene eingetragene Parzelle | Eine aktuelle Grundbuchrecherche zu dieser Parzellennummer |
| „İnşaat izinli“ / „projeli“ | Eine Baugenehmigung oder ein genehmigtes Projekt liegt vor | Planlama Onayı (wo ein Plan gilt) und die Baugenehmigung nach Cap. 96 mit Daten; prüfen Sie die angegebene Geltungsdauer |
Nach Gesetz 38/2007 § 16 muss der Verkäufer dem Käufer über den Immobilienmakler die Grundbuchauskunft und das Dokument des Planungsamts zum Zonierungsstatus übergeben. Lassen Sie beides von einem unabhängigen Anwalt lesen. Siehe Titelbelastungen und rechtliche Prüfung und die Käufer-Checkliste.
Können sich die Regeln nach dem Kauf ändern? Ein Beispiel von 2026
Ja, Pläne werden geändert. Das Amtsblatt Nr. 175 (Sonderausgabe II) vom 14. September 2026, Anhang III, A.E. 831, veröffentlichte die Änderung 2026 des Plans Gazimağusa-İskele-Yeniboğaziçi, die am 22. Mai 2026 nach Art. 14 und 15 genehmigt wurde und ab Veröffentlichung in Kraft ist. Ihr Art. 7 wiederholt die Regel für dieses Plangebiet: Nach anderen Gesetzen darf keine Genehmigung für eine Entwicklung ohne Planungsgenehmigung nach dem geänderten Plan erteilt werden. Zum Geltungsbereich gehört die Erweiterung von Entwicklungsgrenzen; unter den geänderten Abschnitten des Planberichts ist 4.8.12 zur Parzellierung, die der Leitfaden zur Parzellierung beschreibt. Diese Regeln gelten nur innerhalb dieses Plangebiets und zeigen nicht, dass irgendeine Parzelle davon profitiert.
Wie NORTHEA hilft
NORTHEA koordiniert die Prüfungen und stellt die Dokumente für jede Ebene in einer Akte zusammen; die Behörden entscheiden, und Anwälte, zugelassene Vermesser, Architekten, Planer und Ingenieure erbringen die vorbehaltenen fachlichen Leistungen. NORTHEA erstellt keine Rechtsgutachten; wir koordinieren die unabhängige rechtliche Prüfung und stellen Due-Diligence-Unterlagen zusammen.
Zu Grundstücksfragen siehe landwirtschaftliche Flächen und Felder und den Service Beratung zu Grundstücken und Parzellierung. Senden Sie Parzellendaten über die Seite private Anfrage, nicht öffentlich.
Ausnahmen und Grenzen. Diese Seite nennt keine Gebühren und keine beobachteten Bearbeitungszeiten; die erwähnten Entscheidungsfristen sind gesetzliche Höchstfristen aus der Verordnung über die Planungsgenehmigung (Planning Approval Regulation), nicht die Praxis. Die von uns gelesene Fassung des Planungsgesetzes ist der Text von 1989, und die Fassung von Cap. 96 ist nur bis 1992 konsolidiert; spätere Änderungen, auch ob die genannten Geltungsfristen noch aktuell sind, wurden nicht bestätigt. Wer Genehmigungen nach Cap. 96 außerhalb der Gemeindegrenzen erteilt, wurde nicht bestätigt. Tabellenfelder ohne Quelle lauten „bei der Behörde bestätigen“.
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Häufige Fragen von Käufern
Ist die Planungsgenehmigung in Nordzypern dasselbe wie die Baugenehmigung?
Nein. Die Planlama Onayı erteilt das Şehir Planlama Dairesi nach Gesetz 55/1989; die Baugenehmigung ist eine Genehmigung nach Cap. 96 der zuständigen Behörde, innerhalb der Gemeindegrenzen des Gemeinderats. Art. 39 besagt, dass dort, wo sie gilt, ohne Planungsgenehmigung keine Baugenehmigung erteilt wird.
Wenn Land „imara açık“ ist, darf ich darauf bauen?
Nicht allein deswegen. Die Planabdeckung sagt, was eine Zone erlaubt; ein konkretes Vorhaben braucht weiterhin die Planlama Onayı, wo ein Plan gilt (Art. 17), und eine Baugenehmigung nach Cap. 96.
Braucht jede Parzelle eine Planlama Onayı?
Nein. Art. 40 besagt, dass die Planungsgenehmigung nicht gilt, wo es keine Pläne oder Plangrenzen gibt. Welche Ebene gilt, wird Parzelle für Parzelle geprüft; Genehmigungen nach Cap. 96 können weiterhin gelten; bestätigen Sie dies bei der Behörde.
Wer genehmigt einen imar planı?
Pläne werden vom Şehir Planlama Dairesi erstellt und, außer dem nationalen Raumordnungsplan, vom Birleşik Kurul genehmigt (Art. 2, 15) und dann im Amtsblatt veröffentlicht (Art. 14(5)).
Welches Dokument belegt, dass ein Inserat „imarlı“ ist?
Verlangen Sie das Dokument des Planungsamts zum Zonierungsstatus der Parzelle, das der Verkäufer nach Gesetz 38/2007 § 16 über den Immobilienmakler übergeben muss, mit Datum, und lassen Sie es von einem Anwalt prüfen.
Was bedeutet „parsellenebilir“ in einer Anzeige?
Es ist eine Meinung, sofern es nicht durch eine Planlama Onayı und eine Parzellierungsgenehmigung nach Cap. 96 für diese Parzelle, mit Daten und Auflagen, belegt ist.
Kann ich gegen eine abgelehnte Planlama Onayı Rechtsmittel einlegen?
Nach Gesetz 55/1989 Art. 23 geht ein Rechtsmittel gegen Ablehnung oder Auflagen an den Minister oder den Bürgermeister der Stadt, nur an einen von beiden, innerhalb von 28 Tagen nach der Mitteilung. Holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie sich darauf verlassen.
Quellen
- Planungsgesetz 55/1989 (İmar Yasası), Fassung des Town Planning Department, Amtsblatt Nr. 77, 12. Juli 1989
- Verordnung über die Planungsgenehmigung (Planlama Onayı Tüzüğü), konsolidiert bis Amtsblatt Nr. 234, 26. Nov. 2025
- Cap. 96 Gesetz zur Regelung von Straßen und Gebäuden (Fasıl 96), geändert bis 6/1992
- Cap. 96 Verordnungen zu Straßen und Gebäuden, konsolidiert Juli 2012 (Kammer-Zusammenstellung auf der Website des Town Planning Department)
- Gemeindegesetz 51/1995 (Belediyeler Yasası), konsolidiert 13. Okt. 2026
- Umweltgesetz 18/2012 (Çevre Yasası), konsolidiert mit 8/2025
- Gesetz 45/2025 über das Grundbuch- und Katasteramt
- Gesetz 52/2008 über Erwerb und langfristige Pacht unbeweglichen Vermögens (Ausländer), konsolidiert mit 39/2024
- Gesetz 38/2007 über Registrierung und Geschäfte der Immobilienmakler, konsolidiert mit 42/2024
- Amtsblatt der TRNZ Nr. 196 (6. Okt. 2026): Gesetzesvertretendes Dekret 119/2026
- Amtsblatt der TRNZ Nr. 175, Sonderausgabe II (14. Sep. 2026), Anhang III, A.E. 831: Änderung 2026 des Plans Gazimağusa-İskele-Yeniboğaziçi
- Amtsblatt der TRNZ Nr. 230 (1. Nov. 2023), Anhang III, A.E. 878: Plan Gazimağusa-İskele-Yeniboğaziçi
- Änderung (1) des Plans Gazimağusa-İskele-Yeniboğaziçi: Planbericht, hochgeladen am 15. Sep. 2026
- Town Planning Department: geltende und laufende Pläne
- Town Planning Department: Erlasse (emirnameler)
- Town Planning Department: Küstenlinienkarten
- Innenministerium der TRNZ: Einheit für unbewegliches Vermögen
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