Über Nordzypern · Symbole
Flagge und Symbole von Nordzypern
Stand 23. Oktober 2026: Die Flagge der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) ist im Flaggengesetz der TRNZ, Nr. 15/1984, festgelegt. Das Gesetz wurde am 7. März 1984 von der Verfassunggebenden Versammlung verabschiedet und am 9. März 1984 im Amtsblatt veröffentlicht. Es beschreibt einen roten Halbmond und Stern auf weißem Grund mit zwei Längsstreifen. Diese Seite fasst zusammen, was die amtlichen Texte zur Flagge sagen und was sie nicht sagen. Sie nennt außerdem die Position der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat zugeordnet.
Geprüft am 23. Oktober 2026 anhand der im Text genannten und unten aufgeführten Quellen. Positionen von Parteien werden diesen zugeordnet.

Wie das Gesetz die Flagge beschreibt
Das Flaggengesetz der TRNZ (Kuzey Kıbrıs Türk Cumhuriyeti Bayrak Yasası, Nr. 15/1984) beschreibt die Flagge in Artikel 2. Laut dem türkischen Text wird die Flagge in der Form und den Proportionen des dem Gesetz beigefügten Ersten Modells gefertigt, mit einem roten („al“) Halbmond und Stern auf weißem Grund und zwei Längsstreifen.
Der Wortlaut ist kurz. Der Gesetzestext selbst nennt weder Farbcodes noch eine in Worten gefasste Maßtabelle noch eine Erklärung, wofür die Elemente stehen. Die Proportionen werden durch die beigefügte Modellzeichnung festgelegt, nicht durch den Fließtext. Für exakte Proportionen ist das dem Gesetz beigefügte Modell heranzuziehen.
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Annahme und Rechtsgrundlage
Die Bekanntmachung im Amtsblatt (Ausgabe 26, 9. März 1984) besagt, dass das Flaggengesetz in der außerordentlichen Sitzung der Verfassunggebenden Versammlung vom 7. März 1984 angenommen wurde. Es wurde vom Präsidenten nach Artikel 74 der damaligen Verfassung verkündet. Der vom Präsidialamt der TRNZ und vom Ministerium für Nationale Bildung veröffentlichte Text ist die konsolidierte Fassung in der Fassung des Gesetzes 36/1989. Die Verfassung der TRNZ, über die am 5. Mai 1985 in einem Referendum abgestimmt wurde, besagt in Artikel 2 Absatz 3, dass Flagge und Nationalhymne durch Gesetz bestimmt werden.
Das Flaggengesetz enthält auch Regeln zur Verwendung. Artikel 3 Absatz 3 besagt, dass die Flagge zu Beginn von Nationalfeiertagen und gesetzlichen Feiertagen gehisst und bei Sonnenuntergang am Tag des Feiertagsendes eingeholt wird. Artikel 6 besagt, dass die Flaggen jedes Jahr am 10. November auf Halbmast gesetzt werden. Artikel 10 beschränkt Verwendungen wie die einer zerrissenen oder verblichenen Flagge, und Artikel 11 legt Strafen für das wissentliche Verstoßen gegen diese Beschränkungen fest. Dies ist der Text von 1984 in konsolidierter Fassung; spätere Änderungen, falls vorhanden, wurden nicht geprüft.
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Wer die Flagge entworfen hat
Weder das Flaggengesetz noch die Flaggenseite des Präsidialamts der TRNZ nennt nach der Durchsicht einen Entwerfer. Presse- und Online-Darstellungen nennen Einzelpersonen, doch sind dies Sekundärquellen, die diese Seite nicht überprüft hat; sie ordnet den Entwurf daher keiner Person zu. Sollte eine amtliche Veröffentlichung der TRNZ einen Entwerfer nennen, wird diese Seite aktualisiert.
Wappen und Hymne
Das Menü „Resmi Semboller“ (amtliche Symbole) des Präsidialamts der TRNZ führt in einer am 13. Dezember 2024 archivierten Kopie das Logo des Präsidialamts, die Präsidentenflagge (forsu) und die Flagge der TRNZ auf. Es führt keine eigene Seite für das Staatswappen oder die Hymne auf. Die Präsidentenflagge ist in Artikel 9 des Flaggengesetzes festgelegt.
Die Verfassung besagt in Artikel 2 Absatz 3, dass Flagge und Nationalhymne durch Gesetz bestimmt werden. Während der Recherche wurde keine amtliche Seite der TRNZ gefunden, die das Staatswappen beschreibt oder die Hymne benennt; diese Seite beschreibt sie daher nicht. Wer diese Angaben braucht, sollte das Amtsblatt der TRNZ oder die Gesetzesdatenbank konsultieren.
Anerkennung und Position der Vereinten Nationen
Wie an anderer Stelle dieser Website angegeben, erkennt nur die Türkei die TRNZ als Staat an. Die türkisch-zyprische Seite stellt die Erklärung von 1983 als Ausübung des Selbstbestimmungsrechts dar.
Der UN-Sicherheitsrat nahm eine andere Position ein. Die Resolution 541 (18. November 1983, angenommen mit 13 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung) betrachtet sinngemäß die genannte Erklärung als rechtlich ungültig und fordert ihre Rücknahme und fordert alle Staaten auf, keinen anderen zyprischen Staat als die Republik Zypern anzuerkennen (deutsche Übertragung, nicht amtlicher Wortlaut).
Die Resolution 550 (11. Mai 1984) bekräftigt die Aufforderung an alle Staaten, den erklärten Staat nicht anzuerkennen, und verurteilt den Austausch von Botschaftern zwischen der Türkei und der türkisch-zyprischen Führung. NORTHEA gibt diese Positionen als zugeordnete Aussagen wieder und nimmt dazu keine Stellung.
Wo der amtliche Text veröffentlicht ist
Das Präsidialamt der TRNZ veröffentlicht den Text des Flaggengesetzes auf seiner Seite „KKTC Bayrağı“ unter Amtliche Symbole. Dasselbe konsolidierte Gesetz ist als PDF im Portal des Ministeriums für Nationale Bildung der TRNZ verfügbar. Die Modellzeichnungen, auf die das Gesetz verweist, sind dem Gesetz beigefügt; diese Seite gibt die Flagge nicht wieder.
Die Live-Seite des Präsidialamts konnte während der Recherche nicht geöffnet werden, daher wurde ihre Seite aus einer archivierten Kopie vom 13. Dezember 2024 gelesen. Ein gesondertes amtliches Paket zum Ausmalen oder Drucken wurde nicht bestätigt. Prüfen Sie die Seite des Präsidialamts auf die aktuelle Fassung, bevor Sie sich auf einen Download verlassen.
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Praktische Hinweise
- Der zitierte Text des Flaggengesetzes ist der Text von 1984 in der mit Gesetz 36/1989 konsolidierten Fassung; spätere Änderungen, falls vorhanden, wurden nicht geprüft.
- Die Flaggenseite des Präsidialamts der TRNZ wurde aus einer archivierten Kopie vom 13. Dezember 2024 gelesen.
- Positionen der UN werden als zugeordnete Aussagen zitiert oder sinngemäß wiedergegeben; NORTHEA nimmt dazu keine Stellung.
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht die Flagge der TRNZ aus?
Artikel 2 des Flaggengesetzes der TRNZ (Nr. 15/1984) beschreibt einen roten Halbmond und Stern auf weißem Grund mit zwei Längsstreifen, in Form und Proportionen des dem Gesetz beigefügten Ersten Modells. Der Text nennt keine Farbcodes. Das Gesetz erklärt nicht, wofür die Elemente stehen.
Was bedeutet die Flagge der TRNZ?
Das Flaggengesetz erklärt nicht, wofür die Farben oder Formen stehen, und es wurde keine amtliche Erklärung ihrer Bedeutung gefunden. Darstellungen, die eine Bedeutung nennen, sind nicht amtlich und werden hier nicht wiederholt. Artikel 2 beschreibt die Flagge nur als roten Halbmond und Stern auf weißem Grund mit zwei Längsstreifen.
Wer hat die Flagge der TRNZ entworfen?
Das Flaggengesetz und die durchgesehene Seite des Präsidialamts nennen keinen Entwerfer. Einige Presse- und Online-Darstellungen nennen eine Einzelperson, doch sind dies Sekundärquellen, die diese Seite nicht überprüft hat; sie ordnet den Entwurf daher niemandem zu.
Wann wurde die Flagge der TRNZ angenommen?
Das Amtsblatt (Ausgabe 26, 9. März 1984) besagt, dass die Verfassunggebende Versammlung das Flaggengesetz Nr. 15/1984 in ihrer Sitzung vom 7. März 1984 verabschiedete. Das Gesetz wurde am 9. März 1984 veröffentlicht. Die im Umlauf befindliche Fassung ist mit dem Gesetz 36/1989 konsolidiert.
Gibt es ein Flaggen-Emoji für Nordzypern?
Nicht in der geprüften Unicode-Liste. Die Unicode-Datei emoji-sequences.txt (Version 18.0, datiert 30. April 2026) führt die empfohlenen Flaggensequenzen auf und enthält keinen eigenen Eintrag für Nordzypern. Die Emoji-Unterstützung kann sich zwischen Unicode-Versionen ändern; prüfen Sie die aktuelle Datei.
Wann wird die Flagge der TRNZ gehisst oder auf Halbmast gesetzt?
Nach dem Flaggengesetz besagt Artikel 3 Absatz 3, dass die Flagge zu Beginn von National- und gesetzlichen Feiertagen gehisst und bei Sonnenuntergang am Tag des Feiertagsendes eingeholt wird. Artikel 6 besagt, dass die Flaggen jedes Jahr am 10. November auf Halbmast gesetzt werden. Dies ist der Text von 1984 in konsolidierter Fassung; spätere Änderungen wurden nicht geprüft.
Wie lautet die internationale Position zur TRNZ?
Die TRNZ wird nur von der Türkei anerkannt. Die Resolution 541 (1983) des UN-Sicherheitsrats betrachtet die Erklärung von 1983 sinngemäß als rechtlich ungültig und fordert die Staaten auf, keinen anderen zyprischen Staat als die Republik Zypern anzuerkennen. Die Resolution 550 (1984) bekräftigt diese Aufforderung. NORTHEA gibt diese als zugeordnete Positionen wieder.
Quellen
- Flaggengesetz der TRNZ Nr. 15/1984, konsolidiert mit 36/1989 (PDF, Amtsblatt Ausgabe 26, 9. März 1984)
- Präsidialamt der TRNZ: KKTC Bayrağı (Amtliche Symbole), archivierte Kopie vom 13. Dez. 2024
- Verfassung der TRNZ (bereitgestellt vom Ombudsmann der TRNZ)
- Resolution 541 (1983) des UN-Sicherheitsrats, Official Records
- Resolution 550 (1984) des UN-Sicherheitsrats, Official Records
- Unicode emoji-sequences.txt, Version 18.0 (30.04.2026)
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