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Über Nordzypern · Haustiere

Haustiere, Tierärzte und die Einfuhr von Tieren nach Nordzypern

Stand 28. Oktober 2026 gibt die Seite „Karantina“ der Veterinärabteilung (Veteriner Dairesi) der TRNZ an, dass für ein von einem Reisenden mitgebrachtes Haustier eine Einfuhrlizenz erforderlich ist, die vor der Ausfuhr des Tieres eingeholt wird, und legt getrennte Bedingungen für Katzen und Hunde, Käfigvögel und andere Haustiere fest. Diese Seite fasst jene Seite, die veröffentlichten Vorschriften der Abteilung und die Liste privater Kliniken der Zyperntürkischen Tierärztevereinigung zusammen, jeweils mit Quellenangabe. Sie ersetzt nicht die aktuellen schriftlichen Anweisungen der Abteilung, die vor der Reise angefordert werden sollten. NORTHEA ist weder eine Behörde noch ein Verkäufer und weder Tierarzt noch eine Regierungsstelle.

Stand der Angaben: 28. Oktober 2026, nach den im Text genannten und unten aufgeführten Quellen. Positionen von Parteien werden diesen zugeordnet.

Einen Hund oder eine Katze mitbringen: Was vor der Reise zu klären ist. KI-generiertes visuelles Konzept
KI-generiertes visuelles Konzept

Einen Hund oder eine Katze mitbringen: Was vor der Reise zu klären ist

Laut der Veterinärabteilung (Veteriner Dairesi) des Ministeriums für Landwirtschaft und natürliche Ressourcen benötigen Tiere, die ein Reisender zu nicht gewerblichen Zwecken mitbringt, vor der Ausfuhr eine Einfuhrlizenz der Abteilung. Die Seite „Karantina“ der Abteilung legt allgemeine Bedingungen für alle Haustiere fest und dann besondere Bedingungen für Katzen und Hunde, Käfigvögel und andere Haustiere.

Die Seite nennt kein Datum der letzten Überarbeitung; die folgenden Bedingungen gelten daher mit Stand 28. Oktober 2026. Die Seite und das Antragsformular geben beide an, dass die Abteilung die Einfuhrbedingungen entsprechend der tiergesundheitlichen Lage im Herkunftsland und in der TRNZ ändern kann. Dieser Abschnitt fasst eine amtliche Seite zusammen und ist eine Information, keine Rechts- oder Tierarztberatung: Vor der Reise sollten bei der Veterinärabteilung die aktuellen schriftlichen Anweisungen erfragt werden.

  • Lizenz

    Einfuhrlizenz vor der Ausfuhr (Formular PIB.01)

    Die Seite der Abteilung gibt an, dass vor der Ausfuhr der Tiere eine Einfuhrlizenz der Veterinärabteilung der TRNZ zwingend erforderlich ist und dass das Antragsformular PIB.01 bei der Abteilung eingehen muss. Laut der Seite ist das Formular bei der Abteilung oder auf deren Website erhältlich, und die Lizenz gilt 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Formular

    Antragsfrist und Angaben im Formular

    Das Formular PIB.01 auf der Website der Abteilung besagt, dass der Antrag in der Regel mindestens 1 Monat vor dem voraussichtlichen Einfuhrdatum bei der Abteilung eingehen sollte. Es verlangt das geplante Ankunftsdatum und den Hafen oder Flughafen sowie für jedes Tier Art, Name, Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, gegebenenfalls die Mikrochipnummer und das Datum der Tollwutimpfung.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Impfung

    Mindestalter und Tollwutimpfung

    Laut der Seite müssen Katzen und Hunde älter als 3 Monate sein, und die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr vor der Einfuhr erfolgt sein.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Labortest

    Tollwut-Antikörpertest (FAVN)

    Die Seite verlangt einen Laborbericht über den Tollwut-Antikörperspiegel des Tieres aus einem FAVN-Test, durchgeführt in einem von der Europäischen Union zugelassenen Labor, mit einem Ergebnis von 0,5 IU/ml oder höher.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Impfung

    Weitere Impfungen

    Die Seite gibt an, dass die Tiere vor der Einfuhr gegen andere Krankheiten geimpft worden sein oder jährliche Auffrischungen erhalten haben sollen: bei Hunden gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose, bei Katzen gegen Katzenseuche und Katzengrippe.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Unterlagen

    Unterlagen zum Einsenden und zum Mitführen

    Für die Erteilung der Lizenz nennt die Seite das Formular PIB.01, den Pass oder das Gesundheitsheft mit der Tollwutimpfung und den Laborbericht über die Antikörper. Die Originale der Lizenz, des Passes und des Gesundheitsdokuments sowie des Laborberichts müssen das Tier begleiten und bei der Ankunft vorgezeigt werden.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Bedingungen

    Gesundheitsuntersuchung, Transportbox und Sprache

    Die Seite besagt, dass die Tiere 48 Stunden vor der Ausfuhr tierärztlich untersucht werden und ein Gesundheitszeugnis der Behörde des Ausfuhrlandes vorliegen muss. Die Transportbox muss internationalen Standards entsprechen und groß genug sein, damit das Tier stehen, sich umdrehen und liegen kann; die Dokumente müssen auf Türkisch oder Englisch abgefasst sein.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Kontakt

    Kontakt zur Abteilung

    Die Seite „Karantina“ nennt für die Veterinärabteilung die Telefonnummern 0090 392 22 53 551 und 0090 392 22 53 751, die Faxnummer 0090 392 22 53 536 und die E-Mail-Adresse info.veteriner@gov.ct.tr.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Ankunft, Einreisestellen und was ohne die richtigen Unterlagen geschieht

Die Seite „Karantina“ der Abteilung gibt an, dass nach der geltenden Verordnung zur Grünen Linie der gegenseitige Verkehr lebender Tiere zwischen dem Norden und dem Süden Zyperns verboten ist und Tiere deshalb nur über Häfen der TRNZ in die TRNZ eingeführt werden können. Das Antragsformular formuliert dies als Hafen oder Flughafen. Dies ist die eigene Aussage der Abteilung; Route und etwaige Transitbedingungen sind bei der Abteilung schriftlich zu bestätigen. Zu den Reisemöglichkeiten siehe Anreise nach Nordzypern.

Bei der Ankunft, so die Seite, findet eine Zollkontrolle statt, und Tiere, die die Bedingungen nicht erfüllen oder denen Unterlagen fehlen, werden nicht zugelassen. Sie beschreibt die Rückführung ins Herkunftsland auf Kosten des Beförderers oder, falls der Halter die Rückführung ablehnt, eine Quarantäne von bis zu 3 Monaten nach Ermessen des Direktors. Dies fasst den Text der Abteilung zusammen und ist keine Rechtsberatung.

  • Ankunft

    Kontrolle bei der Ankunft und Zurückweisung

    Laut der Seite findet bei der Ankunft eine Zollkontrolle statt, und Tiere, die die Bedingungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht mitführen, dürfen nicht einreisen.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Ankunft

    Rückführung ins Herkunftsland

    Die Seite gibt an, dass solche Tiere unverzüglich in das Land zurückgeschickt werden, aus dem sie gekommen sind, und dass die Kosten der Rückführung vom Luft- oder Seebeförderer getragen werden.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Quarantäne

    Quarantäne bei abgelehnter Rückführung

    Lehnt der Halter die Rückführung ab, wird das Tier laut der Seite an einem vom Direktor der Veterinärabteilung festgelegten Ort und unter von ihm festgelegten Bedingungen in Quarantäne gehalten, bis zu 3 Monate nach Ermessen des Direktors. Quarantänegebühren, erforderliche Impfungen und Tests sowie die Fütterung zahlt der Halter.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Quarantäne

    Einreise ohne Lizenz

    Die Seite gibt an, dass ein Tier, das ohne Einfuhrlizenz eingereist ist, in Quarantäne gehalten wird, bis die Lizenz erlangt ist.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Bedingungen

    Euthanasie-Klausel

    Die Seite gibt an, dass ein Tier, das weder zurückgeführt noch nach den Quarantäneregeln gehalten wird, als Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier gilt und dass 48 Stunden nach der Einreise nach Artikel 20(2)(A) des Tierschutzgesetzes die Euthanasie angewendet wird. Vor der Reise ist der vollständige Wortlaut auf der Seite zu lesen.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Gebühren

    Befreiung von Zollabgaben

    Die Seite gibt an, dass bis zu 2 Haustiere von den Abgaben befreit sind, die die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung erhebt, sofern das Tier 2 Monate vor der Einfuhr im Pass auf seinen Halter eingetragen war und vom Halter oder in dessen Namen eingeführt wird.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Gebühren

    Gebühren, wie sie auf der Seite stehen

    Die Seite nennt eine Gebühr für die Einfuhrlizenz von 900 TL für ein Zertifikat für bis zu 5 Tiere und eine Prüfgebühr von 850 TL, insgesamt 1750 TL. Auch der Gebührentarif 2026 der Abteilung führt 900 TL für die Einfuhrlizenz auf. Beträge können sich ändern; sie sind bei der Abteilung zu bestätigen. Die Seite nennt außerdem eine Quarantänegebühr von 30 TL pro Tag; der Tarif 2026 der Abteilung führt 150 TL pro Tier und Tag für Hunde und Katzen auf, daher ist dies bei der Abteilung zu bestätigen.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Verordnung

    Verordnung Nr. 459 über die nicht gewerbliche Verbringung von Haustieren

    Sie wurde nach Artikel 23(2) des Tiergesundheitsgesetzes 41/2012 erlassen, definiert ein Haustier als Hund, Katze oder Frettchen, die ihren Halter begleiten und nicht zum Verkauf bestimmt sind, und verlangt ein Tollwut-Impfzeugnis und ein Laborzeugnis mit mindestens 0,5 IU/ml. Sie erlaubt der Abteilung, ungeimpfte Tiere unter 3 Monaten zuzulassen, wenn sie einen Pass haben, seit der Geburt am selben Ort geblieben sind und bei ihrer Mutter sind.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Vögel, Fische, Kleinsäuger und Reptilien

Die Seite „Karantina“ der Abteilung nennt ausführliche Bedingungen nur für Katzen und Hunde sowie für Käfigvögel. Für andere nicht gewerbliche Haustiere gibt sie an, dass eine Einfuhrlizenz zwingend erforderlich ist und mit dem Antragsformular ein amtliches Gesundheitszeugnis eingereicht werden muss. Sie fügt hinzu, dass die Abteilung die Tierart und weitere Faktoren prüft und den Antragstellern anschließend Quarantäneverfahren, Dauer und Einfuhrbedingungen mitteilt.

Das Tierschutzgesetz (8/2013) führt Hunde, Katzen, Frettchen, wirbellose Tiere außer Bienen und Krebstieren, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel, Nagetiere und Hauskaninchen als Haus- und Ziertiere auf, wenn sie von ihren Haltern gehalten werden und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Über das hier Zitierte hinaus trifft diese Seite keine Aussage darüber, ob eine bestimmte Art gehalten oder eingeführt werden darf: Dies ist bei der Veterinärabteilung schriftlich zu bestätigen.

  • Tierart

    Käfigvögel: Unterlagen für die Lizenz

    Die Seite verlangt das Formular PIB.01 und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis der amtlichen Behörde des Ausfuhrlandes oder von dieser genehmigt. Das Zeugnis muss bescheinigen, dass die Vögel frei von ansteckenden und übertragbaren Krankheiten einschließlich Newcastle-Krankheit und Vogelgrippe sind und nicht aus einer Region stammen, für die wegen solcher Krankheiten Beschränkungen gelten.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Tierart

    Käfigvögel: Ausfuhrzeugnis und Ankunft

    Die Seite besagt, dass 48 Stunden vor der Ausfuhr ein Ausfuhr-Gesundheitszeugnis eingeholt werden muss und dass bei der Ankunft die Originale der Lizenz der Abteilung (PIR.01) und beider Zeugnisse vorgezeigt werden. Käfige müssen internationalen Standards entsprechen. Vögel, die die Bedingungen nicht erfüllen, werden laut der Seite abgewiesen und entweder unverzüglich zurückgeführt oder eingeschläfert.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Tierart

    Andere Haustiere: Lizenz, Zeugnis, Bedingungen im Einzelfall

    Die Seite gibt an, dass wie bei Katzen, Hunden und Käfigvögeln auch für andere nicht gewerbliche Haustiere eine Einfuhrlizenz zwingend erforderlich ist und dem Antrag ein amtliches Gesundheitszeugnis beiliegen muss. Die Tierart und weitere Faktoren werden von der Abteilung geprüft, die dem Antragsteller dann Quarantäneverfahren, Dauer und Einfuhrbedingungen mitteilt.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Tierart

    Tropische Fische

    Der Gebührentarif 2026 der Abteilung führt tropische Fische als eigene Kategorie für Einfuhrlizenzen bei Begleitung durch Reisende (bis zu 10 Tiere pro Zertifikat), für die Einfuhrkontrolle und für die Quarantäne nach der Einfuhr auf. Die Seite „Karantina“ legt keine fischspezifischen Gesundheitsbedingungen fest; bei der Abteilung ist zu erfragen, was gilt.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Tierart

    Kleinsäuger und Kaninchen

    Das Tierschutzgesetz nennt Nagetiere und Hauskaninchen unter den Haus- und Ziertieren. Der Gebührentarif 2026 hat eine eigene Kategorie für Nutzgeflügel und Kaninchen (bis zu 5 Tiere pro Zertifikat) und eine Kategorie „sonstige Tiere“ (bis zu 2 Tiere pro Zertifikat). Die Seite „Karantina“ nennt für diese Arten keine Bedingungen; es ist zu erfragen, welche Kategorie gilt.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Tierart

    Reptilien, Amphibien und andere Exoten

    Das Tierschutzgesetz führt Reptilien und Amphibien unter den Haus- und Ziertieren auf. Nach Artikel 14 erstellt das Ministerium eine Liste gefährlicher Tiere und veröffentlicht sie im Amtsblatt; Halter aufgeführter Tiere müssen dies dem Ministerium melden, das den Besitz, die Zucht, die Vermehrung und den Verkauf aufgeführter Tiere, die eine Gefahr darstellen, verbieten kann. Die Liste selbst ist hier nicht wiedergegeben; bei der Abteilung ist zu bestätigen, ob eine Art aufgeführt ist.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Regeln für Hunde nach der Ankunft

Die Seite „Mevzuat“ (Rechtsvorschriften) der Veterinärabteilung verlinkt die hier verwendeten Texte zu Hunden: die Verordnung über die Hunderegistrierung (Nr. 10, erlassen nach dem Gesetz 7/2008), die Verordnung über streunende und gefährliche Hunde (Nr. 203, erlassen nach dem Tierschutzgesetz 8/2013) und das Hundegesetz (Cap. 52). Artikelnummern und Zahlen unten sind anhand der Originale zu prüfen.

Keiner dieser Texte ersetzt aktuelle schriftliche Auskünfte: Die Verordnungen können geändert werden, und die Liste gefährlicher Hunderassen wird gesondert veröffentlicht. Dies ist eine Information und keine Rechtsberatung.

  • Verordnung

    Einen aus dem Ausland mitgebrachten Hund registrieren

    Nach der Verordnung über die Hunderegistrierung (Nr. 10) müssen Halter Hunde, die aus dem Ausland mitgebracht werden und länger als 3 Monate in der TRNZ bleiben, bei der Abteilung registrieren. Der Halter stellt den Antrag bei der regionalen Veterinärabteilung mit dem Registrierungsformular für eingeführte Hunde innerhalb von 7 Tagen nach dem Einreisedatum des Hundes. Bei Aufenthalten von weniger als 3 Monaten führt der Halter dieses Formular mit sich.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Verordnung

    Mikrochip-Standard

    Die Verordnung verlangt, dass Hunde mit einem Mikrochip mit eindeutiger Nummer gekennzeichnet werden: nur lesbar, passiv, gemäß ISO 11784 und 11785, in HDX- oder FDX-B-Technik. Die Wiederverwendung eines Mikrochips ist verboten, und ohne Erlaubnis der Abteilung darf keine Kennzeichnung entfernt oder ersetzt werden.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Verordnung

    Nicht registrierte Hunde

    Die Verordnung besagt, dass ein Hund, der nicht nach ihr gekennzeichnet und registriert wurde, nicht in einem Tierheim untergebracht, gekauft, verkauft, verschenkt oder auf einen anderen Halter übertragen werden darf. Ein Halterwechsel wird auf einem Übertragungsformular erfasst, das innerhalb von 7 Tagen an die regionale Veterinärabteilung gesandt wird.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Gesetz

    Jährliche Hundelizenz

    Das konsolidierte Hundegesetz (Cap. 52) besagt, dass niemand einen Hund ohne Lizenz der zuständigen Stelle halten darf; das ist je nach Haltungsort die Gemeinde, der Entwicklungsregionsausschuss oder der Dorfvorsteher (Muhtar). Lizenzen laufen am 31. Dezember des Ausstellungsjahres ab, und mit der Lizenz wird eine Marke ausgegeben. Die Gebührenordnung des Gesetzes ist hier nicht wiedergegeben.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Verordnung

    Gefährliche Hunderassen

    Die Verordnung über streunende und gefährliche Hunde (Nr. 203) besagt, dass Zucht, Haltung, Verbringung in die TRNZ und Verkauf von Hunderassen auf der Liste gefährlicher Rassen verboten sind und dass als gefährlich eingestufte Hunde an öffentlichen Orten an kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen. Die Liste wird nach Artikel 14(3) des Tierschutzgesetzes festgelegt und ist hier nicht wiedergegeben; vor der Reise ist bei der Abteilung zu erfragen, ob die Rasse des eigenen Hundes darauf steht.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Tierärzte und Tiergeschäfte

Die Zyperntürkische Tierärztevereinigung (Kıbrıs Türk Veteriner Hekimler Birliği) veröffentlicht eine Seite „Private Clinics“. Stand 28. Oktober 2026 führte sie 63 Einträge auf: 60 Kliniken und Tierkrankenhäuser, nach Bezirken gegliedert, und 3 einzelne Tierärzte. Zu jedem Eintrag nennt sie eine Kontaktperson, Telefonnummern, eine Adresse, einen Ort (belde) und einen Bezirk (ilçe). Diese Seite nennt Kliniken und Orte wie abgedruckt, wobei die Wörter „Veteriner Kliniği“ (Tierklinik) weggelassen sind, und wiederholt keine Telefonnummern. Wo die Bezirke und Orte liegen, siehe Bezirke, Städte und Karte.

Die Seite nennt keine Öffnungszeiten und keine Angabe zu Notfall- oder Bereitschaftsdiensten; deshalb wird hier nichts dergleichen behauptet. Man sollte eine Klinik direkt fragen, ob sie einen Notfall aufnehmen kann, bevor man es braucht. Die Aufnahme in die Liste ist keine Empfehlung von NORTHEA oder der Vereinigung. Tiergeschäfte, Hundesalons und Tierpensionen werden nicht genannt. Für dieses Thema wurde hier keine amtliche Seite verwendet; man sollte sich direkt bei der Dienststelle erkundigen. Tiermedizinische Angaben auf dieser Seite dienen der Information und ersetzen keinen Tierarzt.

  • Klinikliste

    Bezirk Girne (Kyrenia), 13 Einträge

    Die Seite der Vereinigung führt auf, mit dem Ort wie abgedruckt: All Pets (Merkez); Animates (Ozanköy); Garfield (Alsancak); Girne Pet Center (Alsancak); Happy Tails (Alsancak); Hospetal (Merkez); Kıbrıs (Alsancak); Öncan (Merkez); Pet Kingdom (Karakum); PetFix (Alsancak); Petline (Çatalköy); Vet Petite (Doğanköy); VetPoint (Çatalköy).

    Quelle: ktvhb.org

  • Klinikliste

    Bezirk Lefkoşa (Nikosia), 25 Einträge

    Die Seite der Vereinigung führt auf, mit dem Ort wie abgedruckt: All 4 Paws (Kumsal); Animax (Göçmenköy); Animed (Ortaköy); AnkaVet Hayvan Hastahanesi (Gönyeli); Benar (Taşkınköy); Çakır (Küçük Kaymaklı); DoctorPet (Küçük Kaymaklı); HatiVet (Yenişehir); Hayat (Gönyeli); Keleş (Demirhan); Öz-vet (Ortaköy); Patikent (Gönyeli); Paws & Claws (Yenişehir); Pet Plus (Taşkınköy); Petcare (Göçmenköy); Petrium (Kızılbaş); Petrumi (Demirhan); Pets R Us (Gönyeli); Petworld (Yenişehir); Puppy (Ortaköy); Uzman (Ortaköy); Vetlife (Serdarlı); Vitae (Yenikent); Yakın Doğu Hayvan Hastahanesi (Lefkoşa); Yenikent (Yenikent/Gönyeli).

    Quelle: ktvhb.org

  • Klinikliste

    Bezirk Gazimağusa (Famagusta), 14 Einträge

    Die Seite der Vereinigung führt auf, mit dem Ort wie abgedruckt: Alltech (Akova); Çaplı (Akdoğan); Egevet (Vadili); Empati (Karakol); Gökşan (Akdoğan); Kayalılar (Merkez); Medica Animale (Dumlupınar); MediPet Veterinary Clinic (Sosyal Konutlar); Mertel (Yeniboğaziçi); Nalcı (Vadili); Pets & Vets (Dilekkaya); Sakarya (Merkez); Serakıncı (Vadili); Vetline Hayvan Hastahanesi (Karakol). Bei einem Eintrag ist der Bezirk in einer abweichenden Schreibweise abgedruckt, die hier als Gazimağusa gelesen wird.

    Quelle: ktvhb.org

  • Klinikliste

    Bezirk İskele, 3 Einträge

    Die Seite der Vereinigung führt auf, mit dem Ort wie abgedruckt: Doğa (İskele); Özkıran (Yenierenköy); SitaVet (Yeniboğaziçi).

    Quelle: ktvhb.org

  • Klinikliste

    Bezirk Güzelyurt (Morphou), 5 Einträge

    Die Seite der Vereinigung führt auf, mit dem Ort wie abgedruckt: Akdeniz (Merkez); Animal Life (Merkez); Ay-Vet (Merkez); HatiVet (Güzelyurt); Ümit Çandarlı (Merkez).

    Quelle: ktvhb.org

  • Klinikliste

    Einzelne Tierärzte

    Die Seite führt unter „Serbest Veterinerler“ außerdem 3 einzelne Tierärzte auf, mit einem angegebenen Arbeitsbereich statt einer Klinik: bei zweien Nutztiere und bei einem Pferdezucht. Ihre Namen und Nummern werden hier nicht wiederholt.

    Quelle: ktvhb.org

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Tierrettung, Tierheime und Adoption

Hier wurde keine Seite einer Gemeinde oder eines Tierschutzvereins verwendet; daher wird kein Tierheim und keine Rettungsgruppe genannt. Was sich sagen lässt, stammt aus der Verordnung über streunende und gefährliche Hunde (Nr. 203) und der Verordnung über die Hunderegistrierung (Nr. 10), beide auf der Seite „Mevzuat“ der Veterinärabteilung veröffentlicht.

Bei der eigenen Gemeinde ist zu erfragen, welches Tierheim für das jeweilige Gebiet zuständig ist und was für eine Adoption erforderlich ist. Zu den beteiligten Dienststellen siehe Behörden für Ausländer.

  • Pflicht der Gemeinden

    Wofür die Gemeinden zuständig sind

    Nach der Verordnung Nr. 203 stellen die Gemeinden geeignete Tierheime für streunende Hunde bereit, führen Schulungen durch, helfen Personen, die einen streunenden Hund aufnehmen, oder ermutigen sie, einen gefundenen Hund in ein Tierheim zu bringen, richten Fangteams ein, unterstützen Sterilisationsprogramme und registrieren die Hunde mit Halter innerhalb ihrer Grenzen.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Pflicht der Gemeinden

    Was ein Tierheimbetreiber tun muss

    Die Verordnung verlangt von einem Tierheimbetreiber, Aufzeichnungen über die Hunde zu führen, die Halter streunender Hunde zu ermitteln oder dafür zu sorgen, dass sie verkauft oder an neue Halter abgegeben werden, tierärztliche Versorgung zu leisten, die Hunde zu kennzeichnen und zu registrieren und mit der Abteilung und Tierschutzvereinen zusammenzuarbeiten.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Pflicht der Gemeinden

    Wenn man einen streunenden Hund findet

    Die Verordnung besagt, dass jede Person, die einen streunenden Hund eingefangen hat, der beauftragten Person der Gemeinde unverzüglich mitteilen muss, wo und wann der Hund gefunden wurde.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

  • Pflicht der Gemeinden

    Einen Hund adoptieren und registrieren

    Nach der Verordnung über die Hunderegistrierung (Nr. 10) kann ein Hund, der nicht gekennzeichnet und registriert ist, nicht an einen anderen Halter abgegeben oder von diesem übernommen werden, und ein Halterwechsel wird innerhalb von 7 Tagen erfasst. Wer einen Hund adoptiert, sollte daher das Tierheim fragen, wie Mikrochip und Übertragungsformular gehandhabt werden.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Mieten oder Kaufen mit Haustier: Fragen, die man stellen sollte

Welche Immobilien Tiere zulassen, haben der Eigentümer oder die Verwaltung zu sagen, und NORTHEA kennzeichnet kein Angebot als tierfreundlich. Die folgenden Fragen übersetzen die amtlichen Regeln dieser Seite in Dinge, die man einen Vermieter, Eigentümer oder eine Hausverwaltung fragen und sich schriftlich bestätigen lassen sollte.

Zu fragen ist, welche Arten und wie viele Tiere zugelassen sind; ob der Vertrag, eine Kaution oder ein Mietaufschlag Haustiere abdeckt; welche Regeln für Balkone, Gärten und gemeinschaftlich genutzte Bereiche gelten; was der Vertrag zum Lärm sagt; ob ein Vermieter oder die Verwaltung eine Kopie der Hundelizenz, der Mikrochip-Registrierung oder des Impfnachweises verlangt; und was geschieht, wenn das Tier umzieht oder man die Adresse wechselt.

  • Gesetz

    Gefährliche Tiere und Maßnahmen der Gemeinden

    Nach Artikel 14 des Tierschutzgesetzes sorgen die Gemeinden dafür, dass Maßnahmen für Tiere auf der Liste gefährlicher Tiere oder für Tiere ergriffen werden, die Menschen- oder Haustierleben gefährden können. Sie dürfen ein gefährliches Tier auf Kosten des Halters in einem Tierheim unterbringen. Zu fragen ist, ob die Immobilie oder der Vertrag bestimmte Arten ausschließt.

    Quelle: veteriner.gov.ct.tr

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Praktische Hinweise

  • NORTHEA ist weder eine Behörde noch ein Verkäufer. Es ist weder die Veterinärabteilung noch ein Tierarzt, ein Tierheim, ein Tiergeschäft, eine Tierpension oder eine Regierungsstelle, und es vermittelt keine Tiereinfuhren. Diese Seite dient der Information und ist keine Rechtsberatung; medizinische Inhalte dienen der Aufklärung und ersetzen keinen Tierarzt.
  • Die Seite „Karantina“ nennt kein Datum der letzten Überarbeitung. Vor der Reise sollten bei der Abteilung die aktuellen schriftlichen Anweisungen für die jeweilige Tierart und Reiseroute erfragt werden.
  • Nicht behandelt werden: namentlich genannte Tiergeschäfte, Hundesalons und Tierpensionen, Rettungsgruppen und Tierheime, tierfreundliche Strände und Parks, allgemeine Haustierkosten sowie Notfall- und Bereitschaftstierärzte. Für dieses Thema wurde hier keine amtliche Seite verwendet; man sollte sich direkt bei der Dienststelle erkundigen.
  • NORTHEA kennzeichnet kein Angebot als tierfreundlich. Ob eine Immobilie Tiere zulässt, haben der Eigentümer oder die Verwaltung schriftlich zu bestätigen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Hund oder eine Katze nach Nordzypern mitzubringen?

Laut der Seite „Karantina“ der Veterinärabteilung der TRNZ ist vor der Ausfuhr des Tieres eine Einfuhrlizenz der Abteilung zwingend erforderlich. Das Antragsformular PIB.01 muss bei der Abteilung eingehen, und die Lizenz gilt 30 Tage. Vor der Reise sollten bei der Abteilung die aktuellen schriftlichen Anweisungen erfragt werden.

Welche Tollwut-Anforderungen nennt die Veterinärabteilung?

Die Seite „Karantina“ gibt an, dass Katzen und Hunde älter als 3 Monate sein müssen, mit einer Tollwutimpfung, die mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr vor der Einfuhr erfolgt ist. Außerdem verlangt sie einen Laborbericht eines von der Europäischen Union zugelassenen Labors mit einem FAVN-Ergebnis von 0,5 IU/ml oder höher.

Kann ich ein Tier über die Grüne Linie mitbringen?

Die Seite „Karantina“ der Veterinärabteilung gibt an, dass nach der geltenden Verordnung zur Grünen Linie lebende Tiere nicht zwischen dem Norden und dem Süden Zyperns verkehren dürfen und dass Tiere nur über Häfen der TRNZ in die TRNZ eingeführt werden können. Die Route ist bei der Abteilung schriftlich zu bestätigen.

Wie viel kostet die Einfuhrlizenz für Haustiere?

Die Seite „Karantina“ nennt eine Gebühr für die Einfuhrlizenz von 900 TL für ein Zertifikat für bis zu 5 Tiere sowie eine Prüfgebühr von 850 TL, insgesamt 1750 TL. Auch der Tarif 2026 der Abteilung führt 900 TL für die Lizenz auf. Gebühren können sich ändern; sie sind bei der Abteilung zu bestätigen.

Was geschieht, wenn mein Haustier ohne die richtigen Unterlagen ankommt?

Laut der Seite „Karantina“ werden Tiere ohne die erforderlichen Bedingungen und Unterlagen nicht zugelassen und auf Kosten des Beförderers zurückgeführt. Lehnt der Halter die Rückführung ab, beschreibt die Seite eine Quarantäne von bis zu 3 Monaten nach Ermessen des Direktors. Sie nennt auch eine Euthanasie-Klausel, daher ist der vollständige Text vor der Reise zu lesen.

Müssen Hunde einen Mikrochip haben und registriert sein?

Nach der Verordnung über die Hunderegistrierung (Nr. 10), veröffentlicht auf der Seite „Mevzuat“ der Veterinärabteilung, werden Hunde mit einem ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet. Aus dem Ausland mitgebrachte Hunde, die länger als 3 Monate bleiben, müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Abteilung registriert werden. Der Originaltext ist zu prüfen.

Wo finde ich einen Tierarzt in Nordzypern?

Die Seite „Private Clinics“ der Zyperntürkischen Tierärztevereinigung führt 63 Einträge auf: 60 Kliniken und Tierkrankenhäuser nach Bezirken, in Girne, Lefkoşa, Gazimağusa, İskele und Güzelyurt, sowie 3 einzelne Tierärzte. Sie nennt keine Öffnungszeiten, daher ist jede Klinik direkt zu fragen.

Gibt es einen 24-Stunden-Notdienst beim Tierarzt?

Die Seite „Private Clinics“ der Tierärztevereinigung nennt keine Öffnungszeiten und keine Angabe zu Notfall- oder Bereitschaftsdiensten; deshalb wird hier nichts dergleichen behauptet. Man sollte vorab eine Klinik fragen, ob sie einen Notfall aufnehmen kann, und anrufen, bevor man hinfährt.

Kann ich Vögel, Fische, Kaninchen oder Reptilien mitbringen?

Die Seite „Karantina“ der Veterinärabteilung nennt ausführliche Bedingungen für Käfigvögel und besagt, dass andere Haustiere eine Lizenz und ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigen, wobei die Abteilung die Bedingungen je Art festlegt. Für Fische, Kaninchen, Reptilien und Wildtiere nennt die Seite keine artbezogene Regel; dies ist schriftlich zu bestätigen.

Sind in Nordzypern manche Hunderassen verboten?

Die Verordnung über streunende und gefährliche Hunde (Nr. 203), veröffentlicht auf der Seite „Mevzuat“ der Veterinärabteilung, verbietet Zucht, Haltung, Verbringung in die TRNZ und Verkauf von Rassen auf der Liste gefährlicher Rassen. Die Liste wird nach dem Tierschutzgesetz festgelegt und ist hier nicht wiedergegeben; die Rasse des eigenen Hundes ist daher bei der Abteilung zu erfragen.

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