Über Nordzypern · Aufenthaltsgenehmigungen
Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieneigentümer in Nordzypern 2026: was das Amtsblatt sagt
Stand 1. November 2026 enthält das Amtsblatt Nr. 193 (2. Oktober 2026) eine Änderungsverordnung zu Aufenthaltsgenehmigungen und Visa. Danach kann eine ausländische Person, die für eine in Nordzypern gekaufte Immobilie die Eigentumsurkunde (koçan) auf ihren eigenen Namen hält, ohne Einkommensnachweis eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten: für 10 Jahre, wenn der Gesamtwert der Immobilie 300.000 Pfund Sterling oder mehr beträgt, für 5 Jahre, wenn er darunter liegt. Dies ist eine Regelung zur Aufenthaltsgenehmigung. Die geprüften Seiten des Amtsblatts enthalten keine Bestimmung zur Staatsbürgerschaft.
Geprüft am 1. November 2026 anhand der veröffentlichten Ausgabe des Amtsblatts (gescanntes PDF). Die Seiten 131 bis 359 der Ausgabe wurden nicht gelesen; diese Seite behauptet daher nicht, dass es keine weitere Bestimmung gibt. Das Inkrafttreten wird mit dem Tag der Veröffentlichung angegeben. Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung, und sie sichert keine Genehmigung zu; über jeden Antrag entscheidet die Einwanderungsbehörde (Göç İdaresi).
Was die Verordnung sagt
Das Amtsblatt vom 2. Oktober 2026 (Nr. 193) veröffentlicht die Änderungsverordnung zur Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen und Visa, erlassen auf Grundlage von Artikel 20 des Ausländer- und Einwanderungsgesetzes (Kap. 105). Sie ersetzt Punkt (iv) von Absatz 14(2)(b) der Hauptverordnung.
Der neue Text knüpft die Genehmigung an bereits gekaufte Immobilien: Die antragstellende Person muss die Eigentumsurkunde (koçan) für die Immobilie auf ihren eigenen Namen halten; ein Einkommensnachweis wird nicht verlangt. Die Dauer richtet sich nach dem Gesamtwert der gekauften Immobilien, bemessen in Pfund Sterling oder dem entsprechenden Gegenwert.
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Familienaufenthaltsgenehmigung und Kinder unter sechs Jahren
Dieselbe Änderungsverordnung sieht vor, dass eine Familienaufenthaltsgenehmigung jeweils für bis zu 10 Jahre erteilt werden kann. Außerdem nimmt sie Ausländerinnen und Ausländer unter sechs Jahren in eine aufgeführte Kategorie auf und erlässt Bußgelder für unerlaubten Aufenthalt von Kindern unter sechs Jahren, die bis zum Tag des Inkrafttretens der Verordnung aufgelaufen sind.
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Was das Amtsblatt nicht sagt
Die gelesenen Seiten enthalten keine Regelung zur Staatsbürgerschaft, kein Golden Visa und kein Programm, das eine Investition mit der Staatsangehörigkeit verknüpft. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist keine Staatsbürgerschaft und verleiht für sich genommen weder ein Recht auf Arbeit oder Wahlteilnahme noch auf einen Reisepass.
Der gelesene Text nennt nicht, welche Behörde den Antrag entgegennimmt, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Wert von 300.000 Pfund Sterling nachgewiesen wird oder ob ältere Genehmigungen umgestellt werden. Diese Punkte sollten vor jeder Kaufentscheidung bei der Einwanderungsbehörde und bei einer unabhängigen, in der Anwaltskammer der TRNZ zugelassenen Rechtsanwältin oder einem solchen Rechtsanwalt geklärt werden.
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Die Genehmigung zum Immobilienkauf ist ein eigener Schritt
Dieselbe Ausgabe des Amtsblatts enthält Beschlüsse des Ministerrats vom 1. Oktober 2026, die Gruppen ausländischer Staatsangehöriger den Immobilienerwerb nach dem Gesetz Nr. 52/2008 über den Erwerb von Immobilien und die langfristige Pacht (Ausländer) erlauben, unter der Bedingung, dass die Immobilie lastenfrei ist. Eine Kaufgenehmigung und eine Aufenthaltsgenehmigung sind verschiedene Entscheidungen, die von verschiedenen Behörden getroffen werden.
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Praktische Hinweise
- Die Verordnung wird nach dem gedruckten Amtsblatt zitiert; maßgeblich ist der Text des Amtsblatts, nicht diese Zusammenfassung.
- Die Währung ist Pfund Sterling oder der entsprechende Gegenwert, wie in der Verordnung angegeben. Immobilienpreise und Wechselkurse ändern sich.
- Diese Seite empfiehlt keine Immobilie, keinen Bauträger und keine Rechtsanwältin und keinen Rechtsanwalt und sichert weder eine Genehmigung noch einen Aufenthalt noch eine Staatsbürgerschaft zu.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine ausländische Person, die in Nordzypern eine Immobilie kauft, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?
Stand 1. November 2026 besagt das Amtsblatt Nr. 193, dass eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Einkommensnachweis erteilt wird, wenn die antragstellende Person die Eigentumsurkunde auf ihren eigenen Namen hält: für 10 Jahre bei 300.000 Pfund Sterling oder mehr, für 5 Jahre darunter. Über jeden Antrag entscheidet die Einwanderungsbehörde.
Verleiht der Immobilienkauf die Staatsbürgerschaft in Nordzypern?
Eine solche Regelung findet sich auf den geprüften Seiten des Amtsblatts nicht. Die Verordnung betrifft nur Aufenthaltsgenehmigungen. Die Seiten 131 bis 359 der Ausgabe wurden nicht gelesen; jede Behauptung zur Staatsbürgerschaft sollte daher anhand eines amtlichen Textes überprüft werden.
Wie lange gilt die Genehmigung bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Pfund Sterling oder mehr?
Die Verordnung nennt 10 Jahre. Für eine Immobilie im Wert von weniger als 300.000 Pfund Sterling oder dem Gegenwert nennt sie 5 Jahre. Maßgeblich ist der Gesamtwert der gekauften Immobilien.
Wird ein Einkommensnachweis verlangt?
Der geänderte Text besagt, dass die Genehmigung für Immobilieneigentümer, die die Eigentumsurkunde auf ihren eigenen Namen halten, ohne Einkommensnachweis ("gelir şartı aranmaksızın") erteilt wird.
Wann ist die Verordnung in Kraft getreten?
Sie bestimmt, dass sie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Die Ausgabe Nr. 193 trägt das Datum 2. Oktober 2026.
Gilt die Familienaufenthaltsgenehmigung ebenfalls 10 Jahre?
Der geänderte Absatz 13(2) bezieht sich auf eine Familienaufenthaltsgenehmigung, die jeweils für höchstens 10 Jahre erteilt wird.
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